Seehundjäger

Seehundjäger

 

 

Zuständig für den Bereich Ostseeküste von Kiel bis Schleimünde sind die Seehundjäger

 

 

 

 

Peter Klink

aus Altenhof  

 

Bereich Kiel bis Schleimünde

Handynummer: 0171 - 777 48 08 (auch WhatsApp)

E-Mail-Adresse: 

Werner Wietzker

aus Eckernförde 

 

Bereich Kiel bis Schleimünde

 

 

 

 

In dringenden Fällen erreichbar über die Polizei-Regional-Einsatzleitstelle Kiel unter der Telefon-Notrufnummer: 110

 

Seehundjäger

 

Der Seehund im Jagdrecht.

Seehunde unterliegen dem Jagdrecht. Sie werden seit 1974 in Schleswig-Holstein nicht mehr bejagt. Jäger sind im Rahmen ihrer Hegeverpflichtung zuständig und verantwortlich für den Schutz dieser Wildart. Die Landesregierung hat in Schleswig-Holstein Seehundjäger als verantwortliche Jagdaufseher eingesetzt.

Aufgaben der Seehundjäger:

 

  • Betreuung von Heulern (verlassenen Jungtieren) und verletzten Seehunden

  • Bergung toter Meeressäuger

  • Kontrollfahrten

  • Informations- und Aufklärungsarbeit.

 

Immer wieder werden an den Küsten allein liegende heulende junge Seehunde gefunden, die den Kontakt zu ihrer Mutter verloren haben. Ihr Heulen dient dazu, den Kontakt zum Muttertier wiederherzustellen. Solche Seehunde sollte man tunlichst in Ruhe lassen, so dass die Mutter ungestört zu ihrem Jungen zurückkehren kann. Als "Heuler" werden nur die Jungtiere bezeichnet, die während der Säugezeit, in der sie sich noch nicht selbständig ernähren können, dauerhaft den Kontakt zur Mutter verloren haben. Findet man einen so genannten „Heuler“ an Badestränden, in Hafenanlagen oder weit entfernt von den eigentlichen Seehundbänken, sollte man die Polizei, den örtlichen „Seehundjäger“, Jagdpächter oder eine Seehundstation informieren. Das Fachpersonal entscheidet dann, wie weiter mit dem Heuler verfahren wird. Jeder Einzelfall wird vom zuständigen, speziell geschulten und vom Land Schleswig-Holstein beauftragten Seehundjäger sorgfältig geprüft. Nur er ist berechtigt, das Tier aufzunehmen und an die Seehundstation zu übergeben. Die Seehundstation Friedrichskoog ist gemäß internationalem Seehundabkommen die einzig autorisierte Aufnahmestelle für verlassen oder erkrankt aufgefundene Robben in Schleswig-Holstein.

 

Seehundjäger

 

In der Station wird das Jungtier zunächst tierärztlich untersucht und einige Tage in Quarantäne gehalten. Dann werden Kleingruppen im naturnah gestalteten Aufzuchtbereich gebildet, um soziale Kontakte zu Artgenossen zu ermöglichen. Die jungen Robben müssen in den ersten Wochen zwangsernährt werden, bevor sie lernen Fischstücke zu fressen und ganze Fische selbständig im Wasser aufzunehmen.  Klappt das gut, dürfen sie in das Auswilderungsbecken umziehen, wo sie abschirmt von Dünen die letzten Wochen bis zur Auswilderung verbringen. Der gesamte Aufzuchtbereich ist für Besucher nicht zugänglich. Die Fenster des Informationszentrums, Videokameras und der 17m hohe Aussichtsturm ermöglichen jedoch eine störungsfreie Beobachtung der Jungtiere. Jeder unnötige Kontakt zu Menschen wird vermieden. Die jungen Seehunde bleiben zwei bis drei Monate in der Station und müssen ein Gewicht von 25-30 kg erreicht haben, bevor die Abschlussuntersuchung erfolgen kann. Sind die Tiere gesund, dürfen sie nach der Genehmigung der Nationalparkverwaltung wieder in die Freiheit des Wattenmeeres entlassen werden. Die Aufzucht der Heuler ist für den Bestand unerheblich und geschieht rein aus Tierschutzgründen. Alle Tiere werden mit einer Flossenmarke und einem Transponder markiert, um sie bei einer späteren Sichtung oder Fund einwandfrei erkennen zu können.

 

Zusätzliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie beim Landesjagdverband Schleswig-Holstein oder bei der Seehundstation Friedrichskoog.