Verhaltensmaßregeln beim Auftreten von Hasenpest

1. Das Auftreten von Hasenpest ist nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium kein Grund für das Aussetzen der Jagd auf den Hasen. Das auslösende Bakterium ist unterschwellig in den Besätzen vorhanden und es tritt immer wieder sporadisch auf. Eine Ausdünnung der Bestände wirkt sogar der Verbreitung entgegen.

2. Die Krankheit ist auf den Menschen übertragbar und führt bei Ansteckung zu Unwohlsein, Durchfall und Fieber, evtl. Anschwellen der Lymphdrüsen oder eine Bindehautentzündung. Sie ist aber gut mit Antibiotika behandelbar. Das Gesundheitsamt hat alle Hausärzte über das Auftreten informiert, sodass dort eine entsprechende Sensibilität vorhanden ist.

3. Für den Jäger gelten folgende Verhaltensmaßregeln, die eigentlich sowieso gängige Praxis im Umgang mit erlegtem Wild sein sollten:

  1. kein Hase wird an Nichtjäger weitergegeben, der nicht vorher vom Jäger aufgebrochen und abgebalgt worden ist!
  2. beim Aufbrechen wird jetzt ganz besonders auf bedenkliche Merkmale an den Innereien und am Wildkörper geschaut, insbesondere die Leber ist, wenn sie nicht scharfrandig, sondern rundrandig und geschwollen ist, ein Indiz für eine Infektion und sollte zum Verwerfen des Stückes führen. Die Jäger sind kundige Personen, was Wildbrethygiene angeht und sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein.
  3. beim Aufbrechen und Abbalgen sind heile, unbeschädigte Latexhandschuhe zu
  4. Um eine weitere Ausbreitung nicht zu befördern ist bedenkliches Wildbret und Aufbruch mindestens 50cm tief zu vergraben oder an die Tierkörperverwertung zu

 

Sollten Sie verendete Hasen oder Kaninchen finden, sammeln sie diese (mit Schutzhandschuhen) ein und senden sie die Tiere zur Untersuchung an das Landeslabor in Neumünster.

Landeslabor Schleswig-Holstein
Max-Eyth-Str. 5
24537 Neumünster

 

Bitte nutzen sie auch die Möglichkeit, die Totfunde im unserem Totfundkataster SH einzutragen (www.totfund-kataster.de), so dass wir die Möglichkeit haben, die Ausbreitung der Krankheit einzuschätzen.

 

Diese Information soll dazu dienen, mit der Hasenpest sachgemäß umzugehen und den Jäger in die Lage versetzen, auftretenden Diskussionen zu begegnen.


Quelle: Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V.

 

Das Merkblatt Verhaltensmaßregeln beim Auftreten von Hasenpest finden Sie und Ihr zum Herunterladen im Downloadbereich.