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Wiederladen Lehrgang

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Wiederladen 

Lehrgang zum „Laden und Wiederladen von Patronenhülsen“
Staatlich anerkannter Grundlehrgang §32 1. SprengV 
mit anschließender Staatlicher Prüfung 

Der Lehrgang ist eine anerkannte Veranstaltung mit Bildungsfreistellung / Bildungsurlaubfähig in S-H 

 

Lehrgangstermin: 23.+24. August 2025 / 09:00–18:00 Uhr

Prüfung: 25. August 2025 / 14:00-17:00 Uhr 

Veranstaltungsort: Schießstand Baumgarten, Baumgarten 5, 24358 Ahlefeld-Bistensee

Referent: Stefan Eggers, Neumünster Lehrgangsträger für staatlich anerkannte Grundlehrgänge nach §32 1.SprengV 

Kosten: 205,00 € (bei Anmeldung zu zahlen) 

 

Sie wollen Wiederlader werden und sich Ihre Patronen für die Jagd oder Sport selbst herstellen? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis nach §27 SprengG, um das jeweilige Treibladungsmittel (Pulver) für den privaten Bereich zu erwerben. Wir bieten Ihnen den dazu notwendigen Fachkundelehrgang, mit anschließender, staatlicher Prüfung am Ende des Lehrgangs, sowie einem bundesweit gültigen Zeugnis an. 

Lehrgangsträger Stefan Eggers, Neumünster Stand: 03.03.2025 

Zur Teilnahme am Fachkundelehrgang, benötigen Sie eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese erhalten Sie bei ihrer zuständigen Waffenbehörde. Diese Bescheinigung ist zwingende Voraussetzung zur Teilnahme an dem Lehrgang und muss spätestens bei Antritt des Lehrgangs im Original + einer Kopie vorliegen! Das Original bleibt anschließend in ihrem Besitz und ist ein 1 Jahr gültig. Bitte Diese rechtzeitig beantragen, einige Behörden benötigen manchmal mehrere Wochen. Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter zur Teilnahme ist auf mind. 21 Jahre festgelegt. 

Ablauf des Lehrgangs und der Prüfung: 

Der Lehrgang umfasst einen theoretischen Teil, bestehend aus der Fachkunde und der Gesetzeskunde, sowie einem praktischen Unterrichtsteil. Die anschließende, schriftliche Prüfung besteht aus 40 Fragen, die z.T. schriftlich und per Multiple Choice beantwortet werden müssen. Nach Eingang der Kursgebühr erhalten die Teilnehmer, die für den Unterricht, zur Vorbereitung notwendigen Unterlagen. Diese sind möglichst bis zum Kursbeginn vollständig durchzulesen. Hiermit wird bereits das Basiswissen vermittelt und mit einigen Übungsaufgaben auf die Prüfung vorbereitet. 

Mit dem Zeugnis der bestandenen Prüfung, sowie dem Bedürfnis als Jäger oder Sportschütze, können Sie anschließend bei Ihrer Behörde den Erlaubnisschein nach §27 beantragen. Dieser berechtigt dann zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver (Nitrozellulose.- u. Schwarzpulver) zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen. 

Die Durchführung des Lehrgangs setzt eine Mindestteilnehmerzahl von mind. 12 Personen voraus und ist gesetzlich auf max. 20 Teilnehmer beschränkt. Die Lehrgangsdauer beträgt mind. 14 Stunden. Es ist nur ein gesetzlich vorgeschriebener Präsenzunterricht zulässig. Die Prüfung wird abschließend unter Aufsicht der staatlichen Arbeitsschutzbehörde Nord abgelegt. 

Datenschutz – Für die Teilnahme am Lehrgang werden vom Teilnehmer Daten erhoben, die im weiteren Verlauf für die gesetzlich, vorgeschriebene Zeit von 10 Jahren, gespeichert werden müssen und der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lehrgangsträgers. 

Für Fragen zum Lehrgang oder zur Anmeldung stehe ich gerne zur Verfügung.

Ich freue mich auf Sie und einen interessanten Lehrgang. 

Stefan Eggers 


 


 

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