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100 Fasane im Rahmen des Naturschutzes im Revier Schuby ausgewildert

11. 12. 2019

Im Jagdrevier Schuby Schwansen Nord wird seit den vergangenen Jahren mit einem deutlichen Rückgang der Fasanenpopulation um etwa 70 Prozent mit Sorgen beobachtet. Noch vor 20 Jahren waren die Fasanen hier flächendeckend in gutem Bestand vorhanden.

Naturschützer und Jäger Clemens Petersen setzte sich daher gemeinsamen mit seinen gemeinsamen Revierpächtern Klaus Koops und Sönke Henrici an den runden Tisch, um dieser Entwicklung entgegen-zusteuern. Diese Überlegungen fanden nicht etwa in der Absicht statt, mehr jagdbares Niederwild im Revier vorzuhalten. Sie machten sich ehrliche Sorgen um den Rückgang dieser in unserer Fauna so prächtigen und exotischen Feldhühner, deren Rückgang ebenso wie bei den Rebhühnern zu verzeichnen ist.

Wie auch in anderen Bereichen der Kreisjägerschaft Eckernförde e. V. (Altkreis Eckernförde) war eben auch im nördlichsten Bereich die Anzahl der Fasane erheblich gesunken. Wissenschaftliche Unter-suchungen in Zusammenarbeit mit der Jägerschaft und der Tierärztlichen Hochschule Hannover konnten ein Schwinden infolge von Krankheiten als einzige Ursache für den massiven Rückgang alleinig nicht begründen. Als möglichen Ursachen für die Abnahme der Fasanenanzahl wurde das Schwinden des optimalen Lebensraum des Fasans in Betracht gezogen. Sind es doch gerade kleine Wiesenflächen, Felder mit Knicks und Feldgehölzen, die den Feldhühner optimalen Lebensraum bieten. Je größer nun die Wiesen und Felder wurden, umso unwohler fühlten sich die Fasane. Zudem kamen noch die terrestrischen Prädatoren wie Fuchs und Marder, jedoch auch die sich immer mehr stark vermehrten Greifvögel als Beutegreifer hinzu.

Alles das galt es zunächst am runden Tisch vor Ergreifen geeigneter Maßnahme zum Erhalt und zur Vermehrung der Fasane zu bedenken.

Vor ca. 2 Jahren bereits begannen die Revierpächter in enger Absprache und mit dem Entgegenkommen der ortsansässigen Landwirte, daher Maßnahmen für eine geplante Auswilderung von Fasanen vorzubereiten. Weitläufige Ackerrandstreifen und Auengelände wurden von den Landwirten aus der landwirtschaftlichen Bearbeitung genommen und für die geplante Maßnahme zur Verfügung gestellt. In Benehmen mit den Jägern wurde von den Landwirten dann gepflügt, geeggt und die von den Jägern zur Verfügung gestellten Wildacker- und Blühpflanzensaaten eingebracht.

Die Jäger installierten indessen in den neu geschaffenen Lebensräumen, Lebenfangfallen mit guten Fangergebnissen, um den Druck der terrestrischen Prädatoren bereits im Vorfelde zu mindern.

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Bereits im Frühjahr des darauf folgendem Jahres konnten sich die Jäger und Landwirte über ein neu geschaffenes optimales Biotop für die Feldhühner freuen.

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Nun galt es das gesetzliche Genehmigungsverfahren für die Auswilderung von Fasanen bei den Genehmigungsbehörden in Angriff zu nehmen. Es musste das nach § 19 Landesjagdgesetz erforderliche Benehmen mit der Oberen Naturschutzbehörde und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) beantragt und hergestellt werden. Es durften nach den hierbei gesetzten Vorgaben maximal 100 Fasane im Revier Schuby ausgesetzt werden. Das Geschlechterverhältnis sollte dabei zwischen 1 Hahn auf 5 Hennen oder bis zu 1 Hahn auf 8 Hennen liegen. Von besonderer Bedeutung war hierbei auch, dass die Fasane noch eine gewisse „Wildstämmigkeit“ vorweisen mussten, was bedeutete, dass diese nicht über viele Generationen in der Fasanerie gehalten wurden. Bei solchen Tieren hätte nämlich eine gewisse Domestizierung stattgefunden, die ein Überleben in freier Wildbahn stark einschränken würde. Die natürliche Scheu wäre nicht mehr vorhanden und das abendliche Aufbäumen (auf hohen Zweigen der Gehölz sitzen) der Tiere fände oft nicht statt. Aus diesem Grunde sollten laut der Vorgaben autochthone, also heimische wildstämrnige Tiere, beschafft und eingesetzt werden. Zudem musste über das Projekt anschließend ein geeignetes Monitoring durchgeführt werden.

Auch diese verwaltungstechnischen Hürden und Vorgaben waren von Clemens Petersen angegangen und letztlich zur Zufriedenheit der Genehmigungsbehörden erfüllt worden. Die schriftliche Genehmigung zur Auswilderung von Fasanen wurde dem Revier Schuby erteilt.

So kam am Samstag, den 21. Sept. 2019 bei strahlendem Sonnenschein endlich der große Tag der Auswilderung.

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Insgesamt 100 zertifizierte Fasanen

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in dem vorgegebenen Geschlechterverhältnis wurden von Clemens Petersen und Franz Koops

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aus einem speziellen Aufzuchtbetrieb geholt und in ihre neue Heimat ausgewildert.

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Hierbei zeigten die Fasane - wie von der Gesetzgebung verlangt – bereits die gewisse „Wildstämmigkeit“

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und dass keine Domestizierung stattgefunden hatte, die ein Überleben in freier Wildbahn einschränken würde.

Bei dem behutsamen Freilassen war zu beobachten, dass bei allen Fasanen die natürliche Scheu vor den Menschen vorwiegte. Beim sehr vorsichtigen Verlassen der Transportbehältnissen,

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nahmen sie eiligst ihren Weg in die geschaffenen Blühstreifen und Wildgehölze

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und suchten dort Unterschlupf.

jaco-Fasanen-auswildern-Revier-Schuby-2019-Foto-09Einige Fasane, besonders die Hähne taten sich hier hervor, hatten es dabei besonders eilig bzw. waren besonders wildstämmig und flogen beim Erkennen der Freiheit in hohem Bogen davon.

jaco-Fasanen-auswildern-Revier-Schuby-2019-Foto-08Nach einem eiligen Streckflug von ca. 50 Metern setzten sie jedoch in dem herrlichen Biotop zur Landung nieder und verbargen sich dort schleunigst.

Noch ist die Maßnahme nicht abgeschlossen. Auf Clemens Petersen wartet nach dieser Auswilderung noch viel Verwaltungsarbeit. Der Unteren Jagdbehörde, als Genehmigungsbehörde, muss er nach Ablauf des Genehmigungszeitraums einen Bericht über die Auswilderung zuleiten, aus der alle wesentlichen Fakten des Projektes hervorgehen. Insbesondere die Anzahl der ausgewilderten Fasane,

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das Geschlecht sowie das Alter der ausgesetzten Fasanen, das Aussetzungsverfahren, Zeitpunkt und Ort des Aussetzens, Verluste nach dem Aussetzen und deren Ursachen sowie weitere Erfahrungen schriftlich melden.

Gejagt werden dürfen die Fasanen zunächst nicht. Sie haben ganzjährig Schonzeit.

 

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